Wichtige Information!

Stand: 15.04. / 07:15 Uhr

Alle Recycling-Stationen sind am Dienstag, den 16. April, ganztägig geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Fragen und Antworten

Abfall und Recycling

Wann findet in meiner Straße die Müllabfuhr statt?

Die genauen Termine der Müllabfuhr finden Sie in unserem Abfallkalender. Dabei machen wir es Ihnen einfach und bequem und holen Restmülltonnen, Papier und Pappe, Biotonnen sowie Tannenbäume direkt vor Ihrer Haustür ab. Bitte beachten Sie, dass Sie die Tonnen spätestens um 06:00 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen müssen.

Wie hoch sind die Abfallgebühren in Bremen?

Die Abfallgebühr besteht aus einer Grundgebühr sowie einer Leistungsgebühr und berechnet sich für jeden Haushalt individuell. Um herauszufinden, wie hoch Ihre Gebühr ist, laden Sie sich unsere Gebührentabelle herunter.

Wo finde ich meine nächste Recycling-Station in Bremen?

Alle Standorte unserer Recycling-Stationen finden Sie hier auf unserer Online-Karte. An den insgesamt 15 Recycling-Stationen in Bremen nehmen wir Abfälle und Wertstoffe getrennt an und führen sie einem hochwertigen Recycling zu.

Badeseen

Wer ist zuständig für die Reinigung der Grünanlagen (Badestrände und Liegewiesen) im Bereich der Badeseen?

Wir als Die Bremer Stadtreinigung kümmern uns um die Reinigung der öffentlichen Grünanlagen rund um die Badeseen in Bremen. Um die Anlagen sauber zu halten, reinigen wir nicht nur die Flächen, sondern stellen auch die öffentlichen Abfallbehälter bereit und leeren diese.

Gehwege

Wer ist zuständig für die Sauberkeit auf Gehwegen?

Für saubere und sichere Gehwege sind die Eigentümer*innen des angrenzenden Grundstückes zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören: 

  • - Laub und von Bäumen gefallene Früchte beseitigen
  • - Schnee räumen sowie Streuen (mit Sand) bei Eis- und Schneeglätte

Gelber Sack / Gelbe Tonne (Verkaufsverpackungen)

Wer ist zuständig für den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne?

Die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH (RMG) entsorgt die Gelben Säcke und leert die Gelben Tonnen in Bremen. Haben Sie Fragen zur Abfuhr oder zur Tonnenbestellung? Dann wenden Sie sich direkt an RMG unter der kostenlosen Servicenummer 0800 400-6005 oder schreiben Sie eine E-Mail an: gelber-sack.bremen@rmg-gmbh.de.

Grünanlagen

Wer ist für die generelle Reinigung der öffentlichen Grünflächen zuständig?

Der Umweltbetrieb Bremen ist für die Reinigung der öffentlichen Grünflächen im Bremer Stadtgebiet zuständig – mit Ausnahme des Bürgerparks. Zusätzlich leeren sie die öffentlichen Abfallbehälter bedarfsgerecht. Das bedeutet: UBB reagiert darauf, wenn in einzelnen Grünanlagen zusätzliche Leerungen erforderlich sind oder weitere Abfallbehälter benötigt werden. Außerdem reinigen sie gut besuchte Orte je nach Saison öfter, damit sich alle Besucher*innen wohlfühlen.

Gullyreinigung

Wer ist für die Reinigung der Gullys zuständig?

Wir als Die Bremer Stadtreinigung reinigen die Bremer Gullys. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 0421 361-3611 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@dbs.bremen.de.

Rattenbefall

Wer ist zuständig im Falle von Rattenbefall?

Bei Rattenbefall auf privaten Grundstücken sind die Eigentümer*innen für die Bekämpfung der Ratten zuständig. Handelt es sich jedoch um einen Rattenbefall auf öffentlichen Flächen, können Sie diesen unter der Telefonnummer 0421 3611-5551 dem Gesundheitsamt Bremen melden.

Sie sind sich nicht sicher, wer zuständig ist? Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung von Zuständigkeiten. Rufen Sie uns einfach an unter 0421 361-3611

Stichwege

Wer ist zuständig für die Reinigung von Stichwegen?

Für Stichwege gilt Gleiches wie bei Gehwegen: Die Eigentümer*innen sind selbst verantwortlich. Dabei müssen die Anlieger*innen jeweils bis zur Straßenmitte (max. 1,5 Meter) reinigen.

Straßenschäden

Wer ist zuständig bei Straßenschäden?

Bei Straßenschäden im Bremer Stadtgebiet ist das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) verantwortlich. Haben Sie Hinweise zu Straßenschäden, zum Beispiel zu abgesackten Gehwegplatten und Gullys, nicht mehr lesbaren Straßenschildern oder zu Schäden an Radwegen? Dann kontaktieren Sie das ASV entweder per Telefon unter 0421 361-9444 oder per E-Mail an: office@asv.bremen.de.

Streugut im Winter

Darf ich bei Glatteis Salz streuen?

Auf Gehwegen dürfen Sie nur mit Sand streuen. Lediglich in extremen Ausnahmesituationen, beispielsweise bei Glatteis, dürfen Sie salzhaltige Streumittel in geringen Mengen verwenden. In Straßen, deren Gehwege an Bäume bzw. begrünte Flächen grenzen, dürfen Sie salzhaltige Streumittel grundsätzlich nicht verwenden. Die Salze rufen erhebliche Schäden im Wurzelbereich hervor. Weitere Informationen finden Sie im Bremischen Landesstraßengesetz.