WICHTIGE INFORMATION

STAND: 24.08.2026 / 06:40 UHR

Sie wollen wissen, ob Ihre Abfälle auf unseren Recycling- und Grün-Stationen derzeit angenommen werden? Informieren Sie sich hier!

Abfallannahme auf der Blocklanddeponie

 

Die Blocklanddeponie sorgt dafür, dass Abfälle im Land Bremen und der Region sicher und zuverlässig entsorgt werden können. Unternehmen können an diesem DBS-Standort vor allem mineralische Abfälle anliefern und entsorgen bzw. verwerten. Voraussetzung ist das durchgeführte Annahmeverfahren gemäß §8 Deponieverordnung.

Öffnungszeiten: 

Montag - Freitag: 07:30 - 15:00 Uhr; Flexible Anlieferungszeiten sind nach Absprache möglich.

Senden Sie uns bei Rückfragen gerne eine E-Mail an abfallannahme.blocklanddeponie@dbs.bremen.de

Informationen zur Annahme auf unserer Blocklanddeponie

Wenn Sie Abfälle zur Einlagerung auf unserer Deponie anliefern möchten, achten Sie bitte auf die nachfolgenden Informationen und Hinweise.

Wer darf anliefern?

Die Anlieferung ist für Gewerbebetriebe, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie weitere Abfallerzeuger möglich, die keine privaten Haushalte sind.

Welche Abfälle werden angenommen?

Auf der Blocklanddeponie werden überwiegend mineralische Abfälle angenommen.

Dazu zählen:

• Abfälle, die Asbest oder künstliche Mineralfasern enthalten weitere Informationen

• schadstoffbelastete Böden

• teerhaltiger Straßenaufbruch

• Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen

• sowie weitere zugelassene mineralische Abfälle siehe dazu unsere Entgeltlisten (DKI und DKIII)

Bitte lesen Sie die weiterführenden Informationen dazu:

Annahmebedingungen asbesthaltige Abfälle

Annahmebedingungen für asbesthaltige Dachdichtungsbahnen

Annahmebedingungen KMF-haltige Abfälle

Wie ist der genaue Ablauf des Annahmeverfahrens?

1. Grundlegende Charakterisierung (gC):

Mit diesem Dokument startet das Annahmeverfahren. Der Abfallerzeuger muss den Abfall physikalisch und chemisch beschreiben und die Einhaltung der Zuordnungskriterien (Grenzwerte für Schadstoffe, DKIII und DKI-Canyon) durch Laboranalysen nachweisen.

2. Prüfung der Ablagefähigkeit:

Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen die eingereichten Unterlagen sorgfältig und ordnen die Abfälle anhand der geltenden Zuordnungskriterien dem passenden Deponieabschnitt zu. Aktuell betreiben wir einen Deponieabschnitt der Deponieklasse I (DK I) sowie einen Deponieabschnitt der Deponieklasse III (DK III).

3. Entsorgungsnachweis:

Mit dem Entsorgungsnachweis macht der Abfallerzeuger Angaben zur Herkunft, Art und Beschaffenheit des Abfalls sowie zur geplanten Anlieferungsmenge und dem Zeitraum (bis zu 5 Jahre). Im gleichen Dokument erklären wir unseren Annahmewillen. Damit sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt.

4. Annahmekontrolle vor Ort:

Bei der Einfahrt erfolgt eine Sichtkontrolle, eine Wägung und regelmäßige Kontrollanalysen.

Das Bild zeigt den Außeneingang der Verwaltung von Die Bremer Stadtreinigung. | © Die Bremer Stadtreinigung
Unsere Zertifizierungen

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Zertifizierungen.