Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.die-bremer-stadtreinigung.de veröffentlichten Webauftritt von Die Bremer Stadtreinigung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung beruht auf einer vereinfachten Prüfung der Anforderungen aus den Kriterien der EN 301 549. Durchgeführt im Oktober 2024 von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei? Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Diese (Teil-)Bereiche sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
- Teilweise haben die Kontraste kein Verhältnis von 4,5:1 (Kriterium 1.4.3 der EN 301 549). Es wurde im Wesentlichen darauf geachtet, die Corporate Design Farben nur als Schmuckfarben einzusetzen. In einigen Fällen ist das leider noch nicht mit den Kriterien vereinbar. Das betrifft vor allem die Fehlermeldungen in den Formularen und einige Teaser. Dies wird überarbeitet, sodass das Kriterium erfüllt wird.
- Einige Bilder haben noch keine Textalternative und fehlerhafte Informationen in den Textalternativen (Kriterium 1.1.1). Dies wird überarbeitet, sodass jeder Nicht-Text-Inhalt eine Alternative hat.
- Bei einer Vergrößerung der Inhalte wird der Text durch ein Overlay überdeckt und die Inhalte brechen nicht um (Kriterium 1.4.10).
- Es sind nicht alle Funktionalitäten über die Tastatur bedienbar (Kriterium 2.1.1.).
- Die Zielseiten von Links sind nicht erkennbar (Kriterium 2.4.4.) und nicht nach dem zugänglichen Namen beschriftet (Kriterium 2.5.3.).
- Die Fehler in Formularen sind bei einer Screenreader-Nutzung nicht identifizierbar (Kriterium 3.3.1.).
- Nicht alle Bedienelemente können durch eine Softwarte ausgelesen werden (Kriterium 4.1.2.).
- Die Dokumente und insbesondere PDF-Dateien des Internetauftritts sind noch nicht barrierefrei bedienbar. Dies wird bearbeitet und so schnell wie möglich barrierefrei zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind Dokumente und PDF-Dateien, die uns von anderen Dienststellen und Behörden zur Verfügung gestellt wurden und ein Zusatzangebot darstellen beziehungsweise deren Inhalt auch als HTML-Alternative zur Verfügung steht.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 13.04.2023 erstellt, eine Aktualisierung erfolgte am 14.01.2025.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: info@dbs.bremen.de oder per Telefon 0421 361-3611. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.