Holz aus dem Außenbereich (A IV)
Behandelte Außenhölzer sind gefährliche Abfälle. Erfahren Sie hier, was dazu zählt und wie Sie diese entsorgen können.
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Was heißt A IV?
Altholz wird je nach seiner Behandlung mit Fremdstoffen in vier verschiedene Kategorien (A I – A IV) eingeteilt. Holz aus dem Außenbereich gehört durch die Schadstoffbelastung durch Holzschutzmittel zur Kategorie A IV. Es muss darum getrennt gesammelt und in einer dafür zugelassenen Anlage entsorgt werden.
Das ist Holz aus dem Außenbereich (A IV)
- Bahnschwellen, Balkongeländer, druckimprägniertes Holz, Gartenzäune, Holzterrassen, Holzzäune, Jägerzäune, Pflanzpfähle, schutzmittelbelastetes Holz
Das ist kein Holz aus dem Außenbereich (A IV)
- Möbelstücke und Gegenstände aus Holz, Holz aus dem Innenbereich (z. B. Türen, Laminat)
Informieren Sie sich in unserem Infoflyer über die Entsorgungsmöglichkeiten
Entsorgungsweg
Recycling-Stationen
Holz aus dem Außenbereich (A IV) sind behandelte Außenhölzer und zählen zu den gefährlichen Abfällen. Diese werden nur auf den Recycling-Stationen Blockland, Blumenthal, Hastedt, Hohentor, Kirchhuchting und Oberneuland gegen Gebühr angenommen.
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