Wichtige Information!

Stand: 06.12. / 07:55 Uhr

Die Grün-Stationen Hemelingen und Oslebshausen bleiben am Samstag, den 7.12. geschlossen. Grund: Personalmangel 

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Alle Formulare auf unserer Website können am Dienstag, den 10.12. von 7:00-9:00 Uhr nicht genutzt werden.

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Vom 16.12.2024 bis zum 16.02.2025 machen unsere Grün-Stationen Winterpause. Ab dem 17.02.2025 sind diese wieder geöffnet.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Compliance

Unsere Maßnahmen zum regelkonformen Handeln

Wir von Die Bremer Stadtreinigung (DBS) haben als kommunales Unternehmen eine besondere Vorbildfunktion. Deshalb haben für uns u. a. die Einhaltung aller Gesetze, Richtlinien und Kodizes sowie die Abwehr von Korruption und Datenmissbrauch sowie der sorgsame Umgang mit öffentlichen Mitteln eine hohe Priorität. Dafür bauen wir stets unser Compliance-Management-System aus und schulen unsere Mitarbeitenden entsprechend. Hier erfahren Sie, was zum System dazugehört und wie wir es anwenden.

Compliance-Management von DBS

Ein wichtiger Bestandteil der Regelkonformität – also Compliance – ist Transparenz. Denn darauf basiert das Vertrauen unserer Mitmenschen und aller Bürger*innen. Um diesem Vertrauen gerecht zu werden und transparent zu handeln, wenden wir den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Freien Hansestadt Bremen (FHB) an. Das bedeutet, dass wir jedes Jahr im Transparenzportal der FHB eine Entsprechenserklärung und einen Leistungsbericht des Verwaltungsrates veröffentlichen.

Über ein Hinweisgeber*innensystem können Bürger*innen, Kund*innen, Lieferant*innen und Mitarbeitende potenzielle Regelverstöße bei uns melden. Eingegangene Hinweise prüfen wir umgehend, um uns zu verbessern.

Seit unserer Gründung kümmert sich eine Antikorruptionsbeauftragte um die Korruptionsprävention im Unternehmen. Der Vorstand informiert regelmäßig den Verwaltungsrat über entsprechende Maßnahmen. Alle neu eingestellten Mitarbeitende informieren wir über die Bedeutung von Korruption und wie wir sie vermeiden. Zusätzlich finden Schulungen zur Korruptionsprävention statt.

Im digitalen Zeitalter ist auch Datenschutz essenziell. Zentral sind hier die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO bzw. BremDSGVOAG). Unser Datenschutzbeauftragter berät die verantwortlichen Abteilungen und zuständigen Personen zu gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Kund*innen- und Mitarbeitendendaten und zu den unternehmensinternen Regelungen und Vertraulichkeitspflichten.

 

Anwendung des Public Corporate Governance Kodex

Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der FHB enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen, an denen die FHB beteiligt ist, sowie internationale und nationale Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Um regelkonform zu handeln, ist dieser Kodex ein wichtiger Bestandteil unseres Compliance-Management-Systems.

Leitgedanke ist, dass mehr Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Kontrolle das öffentliche Vertrauen in ein Unternehmen stärken.

Der PCGK der Freien Hansestadt Bremen enthält außerdem Empfehlungen, Anregungen und Regelungen, die geltendes Recht widerspiegeln, wobei wir gesetzliche Regelungen vorrangig beachten müssen.

Unser Verwaltungsrat und unser Vorstand haben bereits wesentliche Punkte des PCGK in ihren Geschäftsordnungen verankert und setzen diese auch erfolgreich um.

Um das zu beweisen, legen wir jährlich eine Entsprechenserklärung zum PCGK vor. Zusätzlich verfasst der Verwaltungsrat jährlich einen Leistungsbericht.

 

Hinweisgeber*innensystem

Indem wir uns an Regeln und Normen halten, wenden wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartner*innen und Kund*innen ab. Mögliches Fehlverhalten muss gemeldet werden, damit wir daran arbeiten und es abstellen können. Damit das passieren kann, müssen Personen dazu bereit sein uns bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen.

Gesetzlich geschützt sind die Hinweisgebenden u. a. aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) ist. 

Ziel des HinSchG ist konkret der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. DBS hat einen internen Meldekanal eingerichtet in Form eines web-basierten Hinweisgebersystems. Der sichere, öffentlich zugängliche und jederzeit erreichbare digitale Meldekanal ermöglicht Ihnen eine einfache, vertrauliche und anonyme Hinweisabgabe.

 

Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?

  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen u.a. beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften
  • Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa:

-       Korruption und Geldwäsche

-       Diskriminierung und Rassismus

-       Umweltschutz

-       Datenschutz

-       Öffentliches Auftragswesen bzw. Vergaberecht

-       Rechnungslegung- und Buchführung

-       Öffentliche Gesundheit

-       weitere Verletzungen des EU-Rechts

Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien, Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen gehören nicht zum sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG.

Bitte achten Sie als Hinweisgeber*in darauf, dass Ihre Ausführungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Dabei ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Für die Bearbeitung ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Natürlich bleibt auch in diesem Fall Ihre Anonymität gewahrt.

 

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