WICHTIGE INFORMATION

STAND: 05.11.2026 / 11:30 UHR


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Datenschutzhinweis – Verteilung „Roter Karten“ an Biotonnen

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO

Die Bremer Stadtreinigung AöR

An der Reeperbahn 4

28217 Bremen

Info@dbs.bremen.de

1. Zweck der Datenverarbeitung

Im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Getrenntsammlung von Bioabfällen werden „Rote Karten“ an Biotonnen angebracht, wenn Fehlwürfe festgestellt werden.

Dies dient folgenden Zwecken:

• Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen der Abfallentsorgung in Bremen

• Vermeidung von Störungen in Abfuhr- und Verwertungsprozessen

• Information der Anschluss- und Benutzungspflichtigen

• Dokumentation von (wiederholten) Verstößen gemäß Ortsrecht

Rechtsgrundlagen für die Abfallüberwachung ergeben sich u. a. aus dem Bremischen Abfallortsgesetz (Abfallortsgesetz), insbesondere den Regelungen zu Behälternutzung, Einsammeln und Befördern sowie Überwachungspflichten.

2. Verarbeitete Daten

Es werden nur die Daten erhoben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind:

• Adressdaten des Grundstücks (Zuordnung der Biotonne)

• Behälter-ID oder vergleichbare Kennzeichnung

• Zeitpunkt des festgestellten Fehlwurfs

Die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen abfallrechtlicher Kontrolle ist in Bremen ausdrücklich im Bremischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG) geregelt, insbesondere in § 9 „Datenerhebung und -verarbeitung“.

3. Rechtsgrundlagen

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage:

• Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse)

• Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG), insbesondere § 2 Pflichten der öffentlichen Hand und § 9 Datenerhebung und -verarbeitung

• Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) (Regelt Zuständigkeiten, Anschluss- und Benutzungspflichten usw.), insbesondere § 7 Bioabfälle

Zusätzlich gelten die behördlichen Datenschutzregelungen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, welche die Datenverarbeitung bei abfallrechtlicher Überwachung konkretisieren. [umwelt.bremen.de]

4. Speicherdauer

• Einzelfälle ohne weiteren Handlungsbedarf: kurzfristige Löschung, keine dauerhafte Speicherung

• Dokumentationspflichtige Verstöße: Speicherung bis zur Erfüllung der behördlichen Kontrollfunktion

• Wiederholungsfälle: Speicherung entsprechend der Vorgaben des Abfallortsgesetzes und internen Aufbewahrungsfristen

5. Empfänger der Daten

• interne Stellen innerhalb der DBS

• die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ggf. zuständige Behörden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder abfallrechtlicher Überwachung (gesetzliche Übermittlungsbefugnisse)

Diese Übermittlungswege sind Grundlage des BremAGKrW-/AbfG und der Vorgaben der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.

6. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen können folgende Rechte geltend machen:

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO).

7. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde


Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Bremen:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Bremen

www.datenschutz.bremen.de

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8. Datenschutzbeauftragte*r

Datenschutz Nord GmbH

Konsul-Smidt-Straße 88

28217 Bremen

office@dsn-group.de