Datenschutzhinweis – Verteilung „Roter Karten“ an Biotonnen
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Die Bremer Stadtreinigung AöR
An der Reeperbahn 4
28217 Bremen
Info@dbs.bremen.de
1. Zweck der Datenverarbeitung
Im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Getrenntsammlung von Bioabfällen werden „Rote Karten“ an Biotonnen angebracht, wenn Fehlwürfe festgestellt werden.
Dies dient folgenden Zwecken:
• Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen der Abfallentsorgung in Bremen
• Vermeidung von Störungen in Abfuhr- und Verwertungsprozessen
• Information der Anschluss- und Benutzungspflichtigen
• Dokumentation von (wiederholten) Verstößen gemäß Ortsrecht
Rechtsgrundlagen für die Abfallüberwachung ergeben sich u. a. aus dem Bremischen Abfallortsgesetz (Abfallortsgesetz), insbesondere den Regelungen zu Behälternutzung, Einsammeln und Befördern sowie Überwachungspflichten.
2. Verarbeitete Daten
Es werden nur die Daten erhoben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind:
• Adressdaten des Grundstücks (Zuordnung der Biotonne)
• Behälter-ID oder vergleichbare Kennzeichnung
• Zeitpunkt des festgestellten Fehlwurfs
Die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen abfallrechtlicher Kontrolle ist in Bremen ausdrücklich im Bremischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG) geregelt, insbesondere in § 9 „Datenerhebung und -verarbeitung“.
3. Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage:
• Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse)
• Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG), insbesondere § 2 Pflichten der öffentlichen Hand und § 9 Datenerhebung und -verarbeitung
• Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) (Regelt Zuständigkeiten, Anschluss- und Benutzungspflichten usw.), insbesondere § 7 Bioabfälle
Zusätzlich gelten die behördlichen Datenschutzregelungen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, welche die Datenverarbeitung bei abfallrechtlicher Überwachung konkretisieren. [umwelt.bremen.de]
4. Speicherdauer
• Einzelfälle ohne weiteren Handlungsbedarf: kurzfristige Löschung, keine dauerhafte Speicherung
• Dokumentationspflichtige Verstöße: Speicherung bis zur Erfüllung der behördlichen Kontrollfunktion
• Wiederholungsfälle: Speicherung entsprechend der Vorgaben des Abfallortsgesetzes und internen Aufbewahrungsfristen
5. Empfänger der Daten
• interne Stellen innerhalb der DBS
• die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ggf. zuständige Behörden im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder abfallrechtlicher Überwachung (gesetzliche Übermittlungsbefugnisse)
Diese Übermittlungswege sind Grundlage des BremAGKrW-/AbfG und der Vorgaben der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
6. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen können folgende Rechte geltend machen:
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO).
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Bremen:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Bremen
www.datenschutz.bremen.de
________________________________________
8. Datenschutzbeauftragte*r
Datenschutz Nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
office@dsn-group.de